Verkaufsbedingungen

 


 

Der Verkauf der Produkte von BREMBO N.V. (nachstehend die “Produkte”) wird durch die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelt.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER FIRMA BREMBO N.V.
1. Allgemeine Klausel
Der Verkauf der Produkte der Firma BREMBO N.V. (nachstehend die “Produkte”) wird durch die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachstehend "AVB") geregelt, die durch die Übermittlung des Auftrags seitens des Kunden automatisch als angenommen gelten und einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen BREMBO N.V. (nachstehen “BREMBO”) und dem Kunden darstellen. Jede Änderung, jeder Zusatz oder Teilaufhebung gilt nur nach schriftlicher Annahmebestätigung und Aufnahme in die AVB durch BREMBO.

2. Vertragsabschluss
Der Verkauf gilt zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem BREMBO den Erhalt des vom Kunden übermittelten Auftrags schriftlich bestätigt und in jedem Fall, wenn mit der Ausführung der Bestellung begonnen wird. In letzterem Fall gelten die AVB vom Kunden auch ohne Auftrag als angenommen.

3. Lieferung und Gefahrenübergang.
3.1. Die Lieferfrist, gerechnet in Arbeitstagen, beginnt ab dem Datum der Auftragsannahme durch Brembo, vorausgesetzt BREMBO erhält alle Daten, die für die korrekte Auftragsabwicklung erforderlich sind.
3.2. Vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen BREMBO und dem Kunden erfolgt die Lieferung der Produkte EXW Lager BREMBO und daher erfolgt der Gefahrenübergang an den Kunden zum Zeitpunkt der Übergabe der Produkte an den Frachtführer oder Spediteur. Als Liefertermine gelten, ausgenommen im Falle von höherer Gewalt jene, die in der Auftragsbestätigung angegeben sind oder durch eine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt wurden. Kein Lieferverzug gilt als Grund für die Aufforderung zur Stornierung des Auftrags oder als Anspruch auf Vergütung für Schäden oder für entgangenen Gewinn, und ebenso kann die Annahme der Ware aus diesem Grund nicht verweigert werden. Jede Verpflichtung von BREMBO unterliegt in jedem Fall der Möglichkeit, die erforderlichen Rohstoffe beschaffen zu können.

4. Preis.
4.1. Als Kaufpreis der Produkte, der zu der Lieferkondition EXW Lager Brembo berechnet wurde, gilt die Preisangabe in der Auftragsbestätigung von BREMBO oder in Ermangelung dessen, der in der Preisliste angeführte Preis; von diesem Preis sind die Kosten für Steuern, Stempel-, Zoll-, Hafengebühren und sonstige rechtliche Abgaben immer ausgeschlossen.
4.2. Sollten sich die marktgängigen Preise für die Rohstoffe, Arbeitskosten und Nebenleistungen ändern, kann BREMBO die Preise auch noch im Zuge der Lieferung anpassen.

5. Fakturierung und Versandavis
Die Rechnung wird bei versandbereiter Ware ausgestellt und gilt für den Kunden als Versandavis.

6. Bezahlung und Eigentumsvorbehalt.
6.1. Für eine gültige und schuldbefreiende Wirkung der Zahlung muss der Rechnungsbetrag, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung in der Auftragsbestätigung, zur Gänze innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum am Firmensitz von BREMBO eingehen. Die Zahlung muss innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen, auch wenn die Lieferung aus Transportgründen, die nicht BREMBO anzulasten sind, verzögert wird und auch wenn noch eine Restlieferung ausständig ist, kann ein Zahlungsaufschub nicht ohne schriftliche Genehmigung von BREMBO erfolgen.
6.2. Bei einem Zahlungsverzug der geschuldeten Beträge fallen Verzugszinsen an, die aufgrund der Bestimmungen der italienischen Gesetzesverordnung Nr. 231/2002 und/oder eventueller nachfolgender Änderungen und/oder Ergänzungen berechnet werden.
6.3. Bei einem gewährten Zahlungsaufschub ist BREMBO bei auch nur teilweiser Nichterfüllung seitens des Schuldners dazu berechtigt, dem Schuldner die Fristbegünstigung unverzüglich abzuerkennen.
6.4. Außerdem gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, dass das gekaufte Produkt solange Eigentum von BREMBO bleibt, bis der Kunde den vereinbarten Preis zur Gänze bezahlt hat.

7. Garantien, Haftungen und Reklamationen.
7.1. Produkte

7.1.1 Qualität und Nutzungseinschränkungen
Die Produkte werden unter Beachtung der höchsten Qualitätsstandards und nach den vom Hersteller angegebenen Spezifikationen geplant und gefertigt. Eine andere Verwendung der Produkte als jene, für die diese Produkte geplant und gefertigt wurden, ist nicht vorgesehen. BREMBO ist daher von jeder Haftung in welcher Form auch immer, auch von der "Produkthaftung", die sich aus der Verwendung der Produkte über die oben genannten Nutzungseinschränkungen hinaus und/oder aus ihrem normalen Verschleiß und/oder aus Problemen in Zusammenhang mit dem Komfort, vorhandenen Geräuschen, Vibrationen oder geringer Fahrflüssigkeit ableitet, entbunden. Jede Änderung oder eigenständiger Eingriff an den Produkten kann deren Sicherheit gefährden und in jedem Fall verfallen in solchen Fällen die von BREMBO gewährten Garantien.

7.1.2. Installation und Wartung
Die Produkte müssen von kompetentem und hoch qualifiziertem Fachpersonal des spezifischen Sektors, welches auf den Verwendungszweck der Produkte eingeschult wurde, installiert werden. Die Produkte müssen einer regelmäßigen Wartung unterzogen werden. Die genauen Anweisungen für die erforderliche Installation und Wartung sind in den Verpackungen der Produkte enthalten (nachstehend die "Anweisungen"). BREMBO ist daher von jeder Haftung in welcher Form auch immer, auch von der "Produkthaftung", die sich aus der Nichteinhaltung der Anweisungen seitens des Kunden und/oder aus missbräuchlicher und/oder nicht korrekter Installation am Fahrzeug und/oder nicht erfolgter bzw. nicht korrekter Wartung ableitet, entbunden.
7.1.3. Vertragsgarantie und Reklamationen
BREMBO garantiert, dass die Produkte von ausgezeichneter Qualität sowie mängelfrei in den Materialien und in der Verarbeitung sind und den vom Hersteller angegebenen Spezifikationen entsprechen. Sollte der Kunde bei der Übernahme der Produkte eine Nichtübereinstimmung feststellen, müssen eventuelle Reklamationen in Bezug auf offene und verdeckte Fehler und Mängel vom Kunden schriftlich innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Feststellen der Mängel oder innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums BREMBO zur Kenntnis gebracht werden und die defekten Teile müssen laut den von BREMBO erteilten Anweisungen zu Lasten des Kunden frei Haus BREMBO zurückgesandt werden. Erst nachdem die Qualitätskontrolle von BREMBO die Mangelhaftigkeit bestätigt hat, werden die als mangelhaft anerkannten Teile von BREMBO ersetzt. In jedem Fall ist die Haftung von BREMBO und seiner Händler und/oder Vertriebspartner und/oder jedes anderen Zwischenhändlers von BREMBO auf den Höchstbetrag des Verkaufspreises des Produkts begrenzt. Die Garantie verfällt, wenn das Produkt nicht korrekt und nach den detaillierten Anweisungen installiert, benutzt und/oder gewartet wird. BREMBO bietet keine Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, die die eigene Haftung über das in diesem Artikel ausdrücklich genannte Maß hinaus überschreiten. Kein Händler und/oder Vertriebspartner und/oder sonstiger Zwischenhändler von BREMBO ist berechtigt, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von BREMBO weitere Garantien zu bieten, als jene, die in den gegenständlichen AVB genannt sind. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass BREMBO für die Rohstoffe, die nicht direkt von BREMBO erzeugt werden, dieselben Garantien gewährt, die BREMBO von seinen Lieferanten gewährt werden.

7.2. Racing
Produkte 7.2.1. Garantien
Für die “Racing” Produkte gelten ausschließlich die nachstehend angeführten Bestimmungen und in der Form, wie sie in dem zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Racing Produktkatalog (nachfolgend Racing Katalog) spezifiziert sind. Die "Racing" Produkte werden ausschließlich zu Rennsportzwecken und nach den vom Hersteller angegebenen Spezifikationen geplant und gebaut. Ihre Verwendung auf öffentlichen Straßen ist daher nicht vorgesehen. BREMBO ist daher von jeder Haftung in welcher Form auch immer, auch von der "Produkthaftung", die sich aus der Verwendung der Produkte über die oben genannten Nutzungseinschränkungen hinaus und/oder aus ihrem normalen Verschleiß und/oder aus Problemen in Zusammenhang mit dem Komfort, vorhandenden Geräuschen, Vibrationen oder geringer Fahrflüssigkeit ableitet, entbunden. Jede Änderung oder eigenständiger Eingriff an den "Racing" Produkten kann deren Sicherheit gefährden und in jedem Fall verfallen in solchen Fällen die von BREMBO gewährten Garantien.

7.2.2. Installation und Wartung
Die "Racing" Produkte müssen von kompetentem und hoch qualifiziertem Fachpersonal aus dem Rennsportbereich, das auf den Verwendungszweck der "Racing" Produkte eingeschult wurde, installiert werden. Die "Racing" Produkte müssen einer regelmäßigen Wartung unterzogen werden. Die genauen Anweisungen für die erforderliche Installation und Wartung werden von Brembo bereitgestellt und sind im Racing Katalog angeführt. BREMBO ist daher von jeder Haftung in welcher Form auch immer, auch von der "Produkthaftung", die sich aus der Nichteinhaltung der im Racing Katalog angeführten Anweisungen durch den Kunden und/oder aus missbräuchlicher und/oder nicht korrekter Installation am Fahrzeug und/oder nicht erfolgter bzw. nicht korrekter Wartung ableitet, entbunden.

7.2.3. Nutzungsbedingungen
Die Kunden akzeptieren und erkennen an, dass die "Racing" Produkte aufgrund der besonderen Betriebs- und Umgebungsbedingungen, unter denen sie im Rennsport verwendet werden, extremen Nutzungsbedingungen ausgesetzt sein können, die die Planungsgrenzen und Kontrolle seitens BREMBO überschreiten können. BREMBO ist daher von jeder Haftung in jeglicher Form, auch von der "Produkthaftung", die sich aus der Verwendung der "Racing" Produkte unter extremen Rennsportbedingungen ableitet, entbunden.

7.2.4. Vertragsgarantie und Reklamationen
BREMBO garantiert, dass die "Racing" Produkte von ausgezeichneter Qualität sowie mängelfrei in den Materialien und in der Verarbeitung sind und den vom Hersteller angegebenen Spezifikationen entsprechen. Sollte der Kunde bei der Übernahme der "Racing" Produkte eine Nichtübereinstimmung feststellen, müssen eventuelle Reklamationen in Bezug auf offene und verdeckte Fehler und Mängel der "Racing" Produkte vom Kunden schriftlich innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Feststellen der Mängel oder innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums BREMBO zur Kenntnis gebracht werden und die defekten Teile müssen laut den von BREMBO erteilten Anweisungen zu Lasten des Kunden frei Haus BREMBO zurückgesandt werden. Erst nachdem die Qualitätskontrolle von BREMBO die Mangelhaftigkeit bestätigt hat, werden die als mangelhaft anerkannten Teile durch BREMBO ersetzt. In jedem Fall ist die Haftung von BREMBO und seiner Händler und/oder Vertriebspartner und/oder jedes anderen Zwischenhändlers von BREMBO auf den Höchstbetrag des Verkaufspreises des Produkts begrenzt.
Die Garantie verfällt, wenn das "Racing" Produkt nicht korrekt und entsprechend den Angaben in den von BREMBO im Racing Katalog bereitgestellten Anweisungen installiert und/oder gewartet wird. BREMBO bietet keine Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, die die eigene Haftung über das in diesem Artikel ausdrücklich genannte Maß hinaus überschreiten. Kein Händler und/oder Vertriebspartner und/oder sonstiger Zwischenhändler von BREMBO ist berechtigt, ohne ausdrückliche Genehmigung von BREMBO, weitere Garantien zu gewähren, als jene, die in den gegenständlichen AVB genannt sind.

8. Geltendes Recht und zuständiger Gerichtshof
Der Verkauf zwischen BREMBO und dem Kunden unterliegt italienischem Recht und der italienischen Rechtsprechung. Für die Schlichtung jeglicher Streitigkeiten ist ausschließlich der Gerichtshof von Bergamo zuständig.